Leistungsanspruch

Gemeinsam Lösungen finden

Auf unserer Webseite finden Sie einen allgemeinen Überblick über die verschiedenen IV-Leistungsarten. Wir gehen dabei bewusst nicht ins Detail, da unsere Inhalte die ausführlichen Merkblätter nicht ersetzen sollen. Es kann einige Zeit dauern (mehrere Wochen bis Monate), bis Sie einen Entscheid der IV erhalten. In der Zwischenzeit übernimmt Ihre Krankenkasse die Vorleistungen.

Nach dem Entscheid der IV erhalten Sie für Ihr Kind einen AHV-Ausweis sowie umfassende Merkblätter. Die AHV-Nummer dient als Versichertennummer und IV-Kontaktnummer. 

Die IV übernimmt die meisten medizinischen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Geburtsgebrechen stehen – ohne Selbstbehalt und maximal bis zum 20. Lebensjahr. Rechnungen, die die IV betreffen, werden direkt an die IV geschickt.

Der Assistenzbeitrag wird anhand des zusätzlichen und regelmäßigen Hilfebedarfs Ihres Kindes festgelegt. Dabei werden alltägliche Lebensverrichtungen, gesellschaftliche Teilhabe, Freizeitgestaltung sowie berufliche Aus- und Weiterbildung berücksichtigt. Auch die notwendige Überwachung am Tag und in der Nacht spielt eine Rolle. 

Sollte die Assistenzperson aufgrund der Beeinträchtigung spezielle Qualifikationen benötigen, kann der Assistenzbeitrag entsprechend erhöht werden. Der Betrag für den Nachtdienst wird individuell nach der benötigten Intensität festgelegt, darf aber den festgelegten Maximalbetrag nicht überschreiten.

Die IV zahlt den Assistenzbeitrag an natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags angestellt sind. Der Anspruch auf den Beitrag entsteht in der Regel nach einer Wartefrist von einem Jahr, sofern der Grad der Hilflosigkeit mindestens leicht ist. Bei Kindern im ersten Lebensjahr kann der Anspruch sofort entstehen, wenn eine schwere Hilflosigkeit vorliegt.

Überblick zu ausgewählten Leistungsansansprüchen

Reisekosten während des Spitalaufenthalts

Die IV vergütet Reisespesen am Eintrittstag, Austrittstag und dazwischen an jedem dritten Tag. Die IV vergütet den Preis der öffentlichen Verkehrsmittel (2. Klasse), egal ob Sie mit dem Auto oder per Zug/Tram kommen. Es ist kein Billetnachweis nötig. Autospesen werden nur in begrün- deten Ausnahmefällen vergütet (0.45 CHF/Km).

Ambulante Kontrollen
(Hausarzt, Spital, Therapien, etc.)

Bei ambulanten Kontrollen kann die Hin- und Rückfahrt verrechnet werden. Ist die Abwesenheit von zu Hause länger als 5 bzw. 8 Stunden, kann als Entschädigung ein Essensgeld (Zehrgeld) beansprucht werden. Die Höhe des Betrages entnehmen Sie dem Merkblatt Reisekosten.

Notfalltransporte

Die IV bezahlt die Transportkosten im Zusammenhang mit dem Geburtsgebrechen.

Flexible Unterstützung für Berufstätige

Wir bieten eine Reihe von Unterstützungsdiensten an, die darauf abzielen, Ihre Alltagsbelastung zu entlasten. Dazu gehören die Beratung und Planung der möglichen kostendeckenden Angebote, die Bereitstellung unseres Partnernetzwerkes und vieles mehr.
Die IV vergütet Reisekosten zu allen Therapien. Diese müssen auf einem speziellen IV-Reisespesenformular in Rechnung gestellt werden. Das Formular erhalten Sie zusammen mit der Verfügung.

Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag kann für Kinder beantragt werden, die eine Hilflosenentschädigung erhalten, auf regelmässige Hilfe angewiesen sind und zu Hause leben. Ziel des Assistenzbeitrags ist es, Kindern, die auf erhebliche Hilfe angewiesen sind, ein möglichst selbstbestimmtes Leben ausserhalb von Heimstrukturen zu ermöglichen. Mit dem Assistenzbeitrag können Unterstützungsleistungen finanziert werden, die von einer Person geleistet werden, die Sie als Familie anstellen.

Kinder müssen nebst dem Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

• regelmässig die obligatorische Schule in einer Regelklasse besuchen, eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren;

• während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt ausüben;

• einen Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag beziehen.

Versicherte Personen, die im Heim wohnen, jedoch beabsichtigen, aus dem Heim auszutreten, können ebenfalls ein Leistungsgesuch bei der IV-Stelle einreichen.

Intensivpflegezuschlag Art. 39 IVV

Kinder, die zu Hause intensive Betreuung und Pflege benötigen, haben zusätzlich zur Hilflosenentschädigung Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag.

Eine intensive Betreuung liegt vor, wenn täglich infolge Beeinträchtigung der Gesundheit eine Betreuung von durchschnittlich mindestens 4 Stunden benötigt wird. Anrechenbar ist in diesem Zusammenhang der Mehrbedarf an Behandlungs- und Grundpflege (inkl. Begleitung zu Arzt- und Therapiebesuchen) im Vergleich zu gesunden Kindern gleichen Alters.

Nicht angerechnet wird der Zeitaufwand für ärztlich verordnete medizinische Massnahmen, z.B. Spitex, Physiotherapie oder für pädagogisch-therapeutische Massnahmen (z.B. Frühforderung, Logopädie, etc.).

Benötigt eine minderjährige Person infolge Beeinträchtigung der Gesundheit zusätzlich eine dauernde Überwachung, so wird diese als Betreuung von 2 Stunden pro Tag angerechnet.

Betreuungsgutschriften

Wenn Sie pflegebedürftige Verwandte (Eltern, Kinder, Geschwister, Grosseltern, Ehegatten, Schwiegereltern und Stiefkinder) betreuen, haben Sie Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift. Diese soll es Ihnen ermöglichen, später eine höhere Rente der AHV oder IV zu erhalten.

Ein Anspruch besteht, wenn sich die pflegebedürftige Person während mindestens 180 Tagen im Jahr in derselben Wohnsituation befindet und maximal 30 Kilometer oder eine Stunde von Ihnen entfernt wohnt. Zudem muss die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung von der AHV, der IV, der Unfall- oder der Militärversicherung beziehen.

Die Gutschrift müssen Sie jedes Jahr bei der kantonalen Ausgleichskasse in Ihrem Wohnsitzkanton geltend machen.

Hilfsmittel

Unter bestimmten Bedingungen können verschiedene Hilfsmittel über die IV finanziert werden. Versicherte der IV haben Anspruch auf Hilfsmittel, die sie brauchen, um ihren privaten Alltag möglichst selbständig und unabhängig zu bewältigen.

Benötigt Ihr Kind ein Hilfsmittel für Fortbewegung (z. B. Rollstühle), für die Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt (z. B. elektronische Kommuni- kationsgeräte) und für die Selbstsorge (z. B. Elektrobet- ten) oder Bewegung (z.B. Therapiegeräte) oder Gesundheit (z.B. Monitor, Sauerstoff) etc., wird die Übernahme dieser Kosten bei der IV geprüft.

Wenn Ihr Kind bei der IV bereits angemeldet ist, braucht es dazu eine ärztliche Verordnung. Unter Hilfsmittel zählt auch die Miete der Pumpe während des Spitalaufenthalt. Zudem invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung und gewisse Hilfsmittel, wenn sie für die Schule oder Ausbildung unerlässlich sind (z. B. Treppenlifte).

Leistungen für Kinder und Jugendliche

In der Schweiz gibt es dafür verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Doch wo finden Sie finanzielle Unterstützung, was übernimmt die Krankenkasse, was die HE, IV oder die SEBE-Leistungsträger?

Mit uns erfahren Sie, wer Ihnen in Ihrer Situation Unterstützung bieten kann. Unsere Mitarbeitenden bieten eine kompetente Beratung für verschiedene Lebenssituationen.

Damit auch Sie Ihren finanziellen Anspruch erhalten, vermitteln wir Ihnen die richtigen Kontakte und übernehmen – falls erwünscht – sämtliche Abklärungen mit den Leistungsträgern.

Hintergründe zu unserer Beratung

Familien, die pflegebedürftige Verwandte betreuen, sind wahre Helden. Sie schenken ihren Kindern Liebe, Zuwendung und Fürsorge. Oftmals stellen sie dabei ihre eigenen Bedürfnisse hinten an und tragen grosse finanzielle Belastungen.

Unsere Dienstleistung möchte Sie als Eltern und ihre Angehörigen unterstützen und ihnen den Weg zu ebnen. Wir bieten kostenlose Beratung und Unterstützung. Unsere Experten kennen sich mit den verschiedenen Leistungen aus und wissen, welche für Sie in Frage kommen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Rechte wahrzunehmen.

Wenn Sie als Eltern bei der Beantragung von finanzieller Unterstützung eine Hilfe benötigen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.

Wir beraten Sie gerne!

Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da. Assistenz Living bietet Ihnen maßgeschneiderte Assistenzleistungen, die Ihnen ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben in Ihrem Zuhause ermöglichen. Unser Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit zu stärken und Ihre Lebensqualität zu maximieren.

Bei Assistenz Living stehen Ihre individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt. Wir bieten Ihnen vertrauensvolle Unterstützung im Alltag, damit Sie die Kontrolle über Ihr Leben behalten. Unser Team geht respektvoll auf Ihre Wünsche ein und bleibt durch regelmäßige Schulungen stets auf dem neuesten Stand.

Erreichen Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Wir freuen uns darauf, Ihr persönlicher und flexibler Partner zu sein!